Gebäudeverkauf: Gebäudepass
Wer ein Haus 2008 verkaufen möchte, das vor 1965 gebaut wurde, muß dem Käufer oder Mieter einen Gebäudepass vorlegen, so wurde von der Bundesregierung beschlossen. Der Käufer oder Mieter bekommt einen Einblick über den Energieverbrauch und Informationen über den Gebäudezustand. Ähnlich wie bei Kühlschränken und Waschmaschinen, wo schon lange Energieeffiziensklassen eingeführt wurden. Der Gebäudepass ist abhängig von der Größe und des Baujahres. Dieser ist nicht erforderlich bei Hausbesitzer die ihr Haus selbst bewohnen.
Für Besitzer mit Häusern bis zu vier Wohnungen, die ab 1978 gebaut wurden, ist der Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Pflicht. Es kann bis zur Neuregelung 2008, zwischen den Ausweisen frei gewählt werden.
Der Verbrauchsausweis zeigt nur den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner an.
Der Gebäudepass dagegen gibt Auskunft über Energieverbrauch, Ausbau uns Ausstattung, z. B. Fenster, Decken, Treppen, weiterhin Installationen, Baustoffe, Wärmedämmungen, technische Anlagen, Sanitäranlagen, Starkstromanlagen, sowie Warmwasserkosten, Gas- und Ölverbrauch.
Bei den Informationen des Gebäudepasses kann der Sanierungsbedarf abgeschätzt werden.
Meist wird durch Fachleute beim Kauf eine Instandsetzungsanalyse durchgeführt, die den Zustand und die Dringlichkeit der weiteren Maßnahmen schriftlich festlegen und eine Kostenauflistung erstellen.
Wer Mittel aus staatlichen Förderprogrammen bezieht, ist verpflichtet den Gebäudepass vorzulegen.
Die Gültigkeit des Gebäudepasses beträgt 10 Jahre.
Der Ausweis kostet je nach Art zwischen 50 und 200 EUR.
Für Gebäude bis 4 Wohnungen wird der bedarfsorientierte Gebäudepass Pflicht, für mehr als 4 Wohneinheiten muss der verbraucherorientierte Gebäudepass vorgelegt werden.
Öffentliche Gebäude müssen ab 1000 qm einen Energiepass vorweisen können und diesen öffentlich aushängen.
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