Gebäudeenergiepass
Bauten, welche neu errichtet werden benötigen seit die Bundesregierung die neue EnEv erlassen hat einen so genannten Gebäudeenergiepass. Dieser beschreibt die vom Gebäude benötigten Energiemengen zum Heizen, etc. EnEv Bedeutend Energieeinsparverordnung und wurde aufgrund von Zusagen erlassen, welche die Bundesregierung bei der Unterzeichnung des Kyoto Protokolls gemacht hat. Einen solchen Gebäudeenergiepass bekommen Sie bei Ihren lokalen Architekten- und Ingenieurbüros, denn diese gehören zu den Berufsgruppen, welche einen solchen Gebäudeenergiepass ausstellen dürfen. Weiterhin dürfen bestimmte Meisterbetriebe diesen Gebäudeenergiepass ausstellen, sowie studierte Maschinenbauer oder Elektrotechniker. Alle Berufsgruppen, welche dies dürfen sind in der EnEv aufgelistet. Jedoch müssen nicht nur Gebäude, welche neu errichtet werden einen solchen Gebäudeenergiepass besitzen, sondern auch zahlreiche Altbauten sind hiervon betroffen.
Besonders wenn sie vermietet, oder verkauft werden sollen, wird ein solcher Gebäudeenergiepass benötigt. Auch hier kann man in der EnEv nachlesen, welche Gebäude genau betroffen sind und damit abklären, ob auch man selbst mit eigenen Gebäuden betroffen ist. Die neue Verordnung betrifft also sehr viele Besitzer von Immobilien und besonders von gewerblich genutzten. Zögern Sie nicht, wenn Sie eigene Gebäude besitzen und lassen Sie sich von lokalen Gebäudeenergieberatern beraten, ob auch Sie von der neuen Regelung betroffen sind.
Die Kosten für einen solchen Gebäudeenergiepass sind nicht sehr hoch, jedoch sollten Sie Strafen vermeiden, welche ggf. durch Missachtung der Verordnungen fällig werden.
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