Energiepaß
Im Energiepaß sind Informationen über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche in einem Jahr in einer Wohnanlage oder in einem Gebäude enthalten. Energieausweise braucht man, wenn man eine Imobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder modernisieren will. Auf Grundlage der Informationen zur Energiebilanz, zum niedrigen oder hohen Energieverbrauch, kann man Miet- und Kaufentscheidungen fällen und auch an Gebäuden Modernisierungen durchführen lassen. Die Energiepässe werden im Jahr 2008 eingeführt.
Gültige Energiepässe werden nur bei Vermietung von zukünftigem Wohnraum oder beim Kauf von Wohnräumen und Häusern angeboten. Mieter vom bestehenden Wohnraum haben keinen Anspruch auf einen Energiepaß.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis. Der verbrauchsbasierte Energieausweis wird auf Grundlage vorhandener Verbrauchsdaten erstellt, hierzu zählen u.a. die Jahresabrechnungen der Heizkosten. Bei dem bedarfsorientierten Energieausweis werden die Energiedaten durch einen Energieberater gemittelt und nachfolgend wird ein Energieausweis erstellt. Der Energieausweis wird u.a. auf Grundlage einer Sichtung und Begutachtung des Gebäudes erstellt. Bedarfsbasierte Energieausweise müssen u.a. bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen erstellt werden, die vor dem 1. November 1977 errichtet wurden.
Der Energiepaß hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Ein neuer Energiepaß muss ausgestellt werden, wenn vor Ablauf von 10 Jahren Veränderungen an den Mieträumen oder am Haus vorgenommen werden.
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