Energieausweise
Hausbesitzer sind seit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung häufig dazu verpflichtet, sich einen Energieausweis für ihr Haus ausstellen zu lassen. Dies gilt insbesondere für Häuser, welche verkauft werden sollen, oder vermietet werden, denn künftige Bewohner, oder Eigentümer sollen davon Kenntnis erhalten, wie hoch die zu erwartenden Energiekosten sind. Eigentlicher Hintergrund dieser neuen Verordnung ist jedoch nicht der Verbraucherschutz, sondern der Umweltschutz, denn mit dieser Maßnahme versucht die Bundesregierung die CO2 Emissionen innerhalb der Bundesrepublik zu mindern. Die Energieausweise gibt es in verschiedenen Formen, so werden für manche Häuser Energieausweise benötigt, welche auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden und für andere welche, die auf Grundlage des Energieverbrauchs ausgestellt wurden.
[youtube fWb5eINvbn4]
Ausstellungsberechtigt für solche Pässe sind gewisse Berufsgruppen, so zum Beispiel Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister mit speziellen Auflagen, sowie Elektrotechniker und Maschinenbauer. Eine genaue Auflistung aller Berechtigten können Sie der EnEv entnehmen. Diese Verordnung wird permanent von der Bundesregierung überarbeitet und dem Ziel, welches im Kyoto Protokoll fetgesetzt wurde entsprechend angepasst. Es empfiehlt sich also für Hausbesitzer, welche von dieser neuen EnEv betroffen sein könnten, einen Fachmann aufzusuchen und sich beraten zu lassen, denn die Kosten für einen solchen Energieausweis sind nicht besonders hoch, jedoch drohen bei Nichteinhalten der Verordnung auch Strafen. Lassen Sie sich Ihren Energieausweis direkt ausstellen und lassen Sie keine Zeit verstreichen.
Energieberater Blog :-)