Energieausweis: Für falsche Angaben haften

7. August 2008 admin EnergieausweisEnergiepass

Wie schon einmal erwähnt gibt es den Energieausweis seit der Energieverordnung 2007. Der Begriff ersetzt den Energiepass bezieht sich für die Bereiche Stadt und Bauentwicklung.

Aufgrund der großen Nachfrage mit der Einführung gibt es nicht mehr genügend Fachkräfte die den Bedarf decken können. Dadurch entsteht ein kleinen Problem. Denn Vermieter und Hauseigentümer können Haftbar gemacht werden, wenn nicht korrekte Angaben im Energieausweis sind.

 

Welche Anforderungen müssen also erfüllt werden?

 

Vollständigkeit

  • Der Ausweis musst vollständig sein (4 Seiten + Katalog an Empfehlungen)
  • Name
  • Anschrift
  • Berufsbezeichnung und eine Unterschrift runden den Bogen ab

 

Angaben über die Objekt:

  • Gebäudetyp und Anschrift
  • Wohnungsanzahl
  • Verbrauchsdaten
  • Naujahr

 

Empfehlungen

  • Empfehlungen für die Modernisierung
  • wurde schon energiewirksam etwas unternommen (Wärmedämmung etc.)

 

 


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