Der verbrauchsorientierte Energiepass
Das Gesetz zur Energiesparverordung gibt es seit November 2007. Hier wird festgelegt, wer und wann einen Energiepass vorlegen muss. Der Energieausweis soll zukünftige Käufer und Mieter einer Immobilie über den Energieverbrauch besser informieren. Für Gebäude, die vor 1965 erbaut wurden, ist der Energiepass zum 1.Juli 2008 Pflicht. Für Gebäude, die nach 1965 entstanden, wird der Energiepass zum 1. Januar 2009 Pflicht. Erst im Juli 2009 werden öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude mit einem Energieausweis versehen.
Der Ausweis ist auf Verlangen vorzulegen, Mieter können eine Kopie des Energiepasses verlangen.
Zur Auswahl stehen der verbrauchsorientierte Energiepass und der bedarfsorientierte. Der Letztere wird vom Experten ausgestellt und ist dem entsprechend teurer. Es werden die Kosten für Heizung und Warmwasser ermittelt und genaue Daten über die Gebäudedämmung an der Fassade, den Fenstern und dem Dach bestimmt.
Der verbrauchsorientierte Energiepass gibt Informationen über die jährlichen Heiz-und Warmwasserkosten an Hand der jährlichen Heizkostenabrechnung. Weiterhin gibt der verbrauchsorientierte Energiepass eine Basisinfo über die Gebäudedämmung und über die Heizanlage. Auf 4 Seiten erhält man einen Überblick, wieviel das Gebäude an Energie pro Quadratmeter verbraucht. Nachteilig bei dem verbrauchsorientierten Energiepass ist, dass eher das Heizverhalten der Bewohner bewertet wird. Ist man vielleicht im Winter längere Zeit nicht im Haus, wirkt sich das positiv auf die Energiebewertung des Gebäudes aus.
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