Der Treppenlift – Definition und Arten

13. April 2011 admin Allgemein

Der Treppenlift wird auch als Treppenschrägaufzug, Treppenlifter oder Treppenaufzug bezeichnet. Er ist ein Hilfsmittel für diejenigen Personen, die Treppen aus eigener Kraft nicht steigen können. Treppenlifte kommen an öffentlichen Gebäuden, Geschäften, Behörden oder auch in privaten Wohnungen und Häusern zum Einsatz. Grundsätzlich gibt es drei Formen der Lastaufnahme: die Plattformlifte, die Sitz- und Stehlifte sowie die Rollstuhl-Hängelifte. Anbieter für Treppenlifte haben darüber hinaus oftmals auch spezielle Behinderten-Schrägaufzüge, Treppenraupen, Treppenkulis oder sogar Privataufzüge im Sortiment. Die große Modellauswahl ermöglicht es, in nahezu jeder baulichen Situation, nachträglich einen Treppenlift zu installieren und so Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden und damit ein großes Stück Lebensqualität zu garantieren.

 
Der Treppenlift – Mobilität im Alter oder bei Behinderung
 

Treppenlifte werden von Senioren, Rollstuhlfahrern oder Menschen mit Handicap benutzt. Verständlicherweise wollen auch diese Menschen ihr Leben in ihrer gewohnten Umgebung meistern und möglichst nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Treppenlifte ermöglichen es, Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden und damit ein großes Stück Lebensqualität zu gewährleisten. Dabei überzeugen Treppenlifte mit einer schnellen Montage und einer einfachen Anwendung, zumeist per Knopfdruck oder Joystick. Je nach Spindeltreppe und Modellvariante ist der Treppenlift schon nach etwa einem halben Arbeitstag einsatzbereit.

 
Der Treppenlift – mögliche Finanzierungshilfen
 

Treppenlifte sind in Deutschland für die Gesetzliche Krankenversicherung nicht leistungspflichtig. Im Rahmen der Pflegeversicherung zählt der Treppenlift zu den "Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen". Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein Treppenlift mit bis 2.557 Euro von der Pflegeversicherung bezuschusst. Wesentliche Voraussetzung für einen Zuschuss ist eine (beantragte) Pflegestufe des Patienten. Für den Fall eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder eines fremd verschuldeten Unfalls übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für einen Treppenlift.

 

Für Menschen ohne Pflegestufe empfiehlt sich der Kauf eines gebrauchten Treppenliftes oder die Miete eines Treppenliftes. Gerade wenn nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen oder der Treppenlift nur temporär gebraucht wird, ist die Miete eine sinnvolle Variante, um Unabhängigkeit und Mobilität zurück zu gewinnen.


Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*

You may use these HTML tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Powered by WordPress and HQ Premium Themes.